SANDROCK
Treppenhaus eines historischen Wohnhauses mit geschwungenem Geländer und Licht von oben

So läuft der Kauf

Vom ersten Exposé bis zur Schlüsselübergabe

Jede Wohnung geht bei uns denselben Weg. Vier Schritte, feste Fristen und Unterlagen, die vor jeder Entscheidung vollständig vorliegen. Auf dieser Seite steht jeder Schritt so ausführlich, dass Sie vorher wissen, was auf Sie zukommt und was wir von Ihnen brauchen.

Vier SchritteGleicher Ablauf für alle InteressentenUnterlagen vor dem GebotKauf direkt vom Eigentümer
Schritt 01

Exposé anfordern

Am Anfang stehen die Unterlagen, danach erst der Termin.

Sobald Sie ein Exposé anfordern, erhalten Sie das vollständige Paket zum Objekt digital an einem Ort. Sie lesen in Ruhe, rechnen mit Ihren eigenen Zahlen nach und entscheiden danach, ob sich ein Besichtigungstermin für Sie lohnt. So investieren Sie Ihre Zeit in die Wohnungen, die wirklich zu Ihnen passen.

Im Paket liegen Grundriss mit Wohnflächenberechnung, Teilungserklärung mit Aufteilungsplan, Wirtschaftsplan, die Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen, der Energieausweis sowie eine Aufstellung der durchgeführten Sanierung. Bei vermieteten Wohnungen kommen Mietvertrag und Zahlungshistorie dazu. Alle Interessenten erhalten dieselben Angaben zur selben Zeit.

Offene Punkte am Haus benennen wir im Exposé, damit Ihre Bank und Ihre Steuerberatung mit denselben Informationen arbeiten wie wir. Rückfragen beantworten wir vor dem Termin telefonisch oder per E-Mail.

Unterlagen und ein Grundriss liegen geordnet auf einem hellen Schreibtisch
Auf einen Blick
Was Sie erhalten
  • Das vollständige Unterlagenpaket als PDF
  • Zahlen zu Kaufpreis, Miete und Hausgeld
  • Den Umfang der Sanierung mit Nachweisen
  • Bei vermieteten Wohnungen den Mietvertrag samt Zahlungshistorie
Wie lange es dauert

In der Regel erhalten Sie das Exposé innerhalb eines Werktages per E-Mail.

Was wir von Ihnen brauchen
  • Ihren Namen und eine E-Mail-Adresse
  • Das Objekt, für das Sie sich interessieren
  • Auf Wunsch Ihre Suchkriterien für den Interessenten-Pool
Schritt 02

Gruppenbesichtigung

Ein Termin für alle Interessenten, mit denselben Auskünften für jeden.

An diesem Punkt wird aus Papier ein Eindruck. Wir planen rund 45 Minuten ein, damit jeder in Ruhe durch die Räume gehen und seine Fragen stellen kann. Sie erleben zugleich, wie gefragt eine Wohnung ist, was Ihnen die Einordnung Ihres späteren Gebots erleichtert.

Neben der Wohnung sehen Sie Treppenhaus, Keller und Hof, also den Zustand des ganzen Hauses. Teilungserklärung, Wirtschaftsplan und Protokolle liegen ausgedruckt vor Ort. Fragen zu Sanierung, Mietvertrag und Hausgeld beantwortet unser Team direkt an der Wohnung, sodass alle Anwesenden dieselbe Auskunft hören.

Wer nach dem gemeinsamen Termin tiefer einsteigen möchte, erhält einen Einzeltermin, gern zusammen mit Handwerkerin, Gutachter oder Bankberatung. Bei vermieteten Wohnungen stimmen wir jeden Zutritt vorher mit den Mietern ab.

Mehrere Interessenten gehen gemeinsam durch eine helle, leere Wohnung
Auf einen Blick
Was Sie erhalten
  • Rundgang durch Wohnung, Treppenhaus, Keller und Hof
  • Die Unterlagen ausgedruckt zur Ansicht vor Ort
  • Antworten zu Sanierung, Mietvertrag und Hausgeld
  • Auf Wunsch einen Einzeltermin im Anschluss
Wie lange es dauert

Rund 45 Minuten vor Ort. Die Termine für ein Objekt bündeln wir meist auf einen Nachmittag.

Was wir von Ihnen brauchen
  • Ihre Anmeldung zum Termin über das Portal
  • Eine kurze Nachricht, falls Sie eine Fachperson mitbringen
  • Ihre Rückmeldung, wenn ein anderer Termin besser passt
Schritt 03

Qualifiziertes Gebot

Zwei Wochen Zeit für Ihr Gebot, gleiche Bedingungen für alle Interessenten.

Nach der Besichtigung haben Sie zwei Wochen Zeit, Ihr Gebot über das Portal abzugeben. Dazu gehören Ihr Preis, der gewünschte Zeitpunkt der Übergabe sowie ein Nachweis darüber, wie Sie den Kauf finanzieren. Damit steht Ihr Gebot auf einer geprüften Grundlage.

Ihr Gebot behandeln wir vertraulich. Andere Interessenten erfahren weder Ihren Namen noch Ihren Betrag, und wir nennen Ihnen umgekehrt keine fremden Gebote. Über die Annahme entscheidet der Verkäufer nach Preis, Finanzierung und Wunschtermin. Auch das höchste Gebot erhält nicht automatisch den Zuschlag.

Ihr Gebot ist eine ernsthafte Interessensbekundung mit geprüften Unterlagen und geklärter Finanzierung, rechtlich bindet es Sie nicht. Es ist unverbindlich, verbindlich wird der Kauf erst mit der notariellen Beurkundung, so sieht es das Gesetz vor. Bis zu diesem Termin behalten beide Seiten ihre Entscheidungsfreiheit.

Zwei Personen sitzen an einem Tisch und besprechen ein Vertragsdokument
Auf einen Blick
Was Sie erhalten
  • Eine Bestätigung, dass Ihr Gebot bei uns eingegangen ist
  • Eine Rückfrage, falls uns eine Angabe zur Finanzierung fehlt
  • Nach Ende der Gebotsphase eine persönliche Rückmeldung
Wie lange es dauert

Zwei Wochen ab der Besichtigung. Die Entscheidung fällt meist innerhalb weniger Tage nach Ende der Gebotsphase.

Was wir von Ihnen brauchen
  • Ihr Gebot mit Preis und Wunschtermin für die Übergabe
  • Eine Finanzierungsbestätigung Ihrer Bank oder einen Kapitalnachweis
  • Ihre Kontaktdaten für die Rückmeldung
Schritt 04

Notar und Übergabe

Beurkundung im Notariat, danach die Schlüssel in Ihrer Hand.

Steht die Käuferin oder der Käufer fest, beauftragen wir das Notariat mit dem Entwurf des Kaufvertrags. Sie erhalten ihn zur Prüfung und haben als Verbraucher in der Regel zwei Wochen Zeit, bevor beurkundet wird. Diese Frist gehört Ihnen, nutzen Sie sie für Ihre Fragen an das Notariat, an Ihre Bank oder an uns.

Beim Termin liest der Notar den Vertrag vor und erklärt jede Klausel. Anschließend zeigt er den Kauf beim Finanzamt an, veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch und überwacht die Fälligkeit des Kaufpreises. Mit der Beurkundung wird der Kauf für beide Seiten verbindlich.

Nach der Zahlung übergeben wir die Wohnung persönlich, mit Protokoll, Zählerständen und allen Schlüsseln. Bei vermieteten Wohnungen geht der Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten auf Sie über und die Miete fließt ab dem Tag der Übergabe an Sie. Die Umschreibung im Grundbuch begleitet das Notariat bis zum Eintrag auf Ihren Namen.

Zwei Personen unterzeichnen einen Vertrag an einem Tisch, daneben liegt ein Schlüssel
Auf einen Blick
Was Sie erhalten
  • Den Kaufvertragsentwurf zur Prüfung
  • Den Beurkundungstermin im Notariat
  • Ein Übergabeprotokoll mit allen Zählerständen
  • Schlüssel und den geordneten Unterlagenordner zur Wohnung
Wie lange es dauert

In der Regel zwei Wochen zwischen Entwurf und Beurkundung. Die Übergabe folgt, sobald der Kaufpreis gezahlt ist, meist wenige Wochen nach dem Termin.

Was wir von Ihnen brauchen
  • Ihre Personalien für den Vertragsentwurf
  • Die Finanzierungszusage Ihrer Bank
  • Einen Übergabetermin, der für Sie passt
Zum Verfahren

Was ein qualifiziertes Gebot bedeutet

Der Begriff steht in jedem unserer Exposés. Hier lesen Sie, was dahintersteht und wie sich das Gebot zur rechtlichen Seite eines Wohnungskaufs verhält.

Verbindlich wird der Kauf im Notariat

Ein Wohnungskauf in Deutschland wird mit der notariellen Beurkundung wirksam, so schreibt es das Gesetz vor. Alles davor dient der Vorbereitung. Ihr Gebot ordnet diese Vorbereitung, damit der Termin im Notariat für beide Seiten sicher ist.

Eine ernsthafte Interessensbekundung

Qualifiziert heißt, dass Sie die Unterlagen gelesen haben und Ihre Finanzierung geklärt ist. Sie nennen Ihren Preis, den gewünschten Zeitpunkt der Übergabe und den Weg Ihrer Finanzierung. Auf dieser Grundlage vergleichen wir alle Gebote nach denselben Maßstäben.

Beide Seiten entscheiden frei

Bis zum Notartermin behalten Sie Ihre Entscheidungsfreiheit und wir behalten unsere. Den Termin vereinbaren wir erst, wenn beide Seiten sicher sind. Was bis dahin besprochen wurde, wird im Kaufvertrag festgehalten und dort noch einmal vorgelesen.

Fremde Gebote bleiben vertraulich

Wir nennen Ihnen weder die Zahl noch die Höhe anderer Gebote, und umgekehrt erfährt niemand etwas über Ihres. So bietet jeder den Betrag, den die Wohnung ihm wert ist. Nach Ende der Gebotsphase meldet sich unser Team bei jedem Interessenten mit dem Ergebnis.

Rechtlicher Rahmen

Ein Kaufvertrag über eine Wohnung wird in Deutschland mit der notariellen Beurkundung wirksam. Dieser Überblick beschreibt den allgemeinen Ablauf zum Stand der Veröffentlichung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Für die Prüfung einzelner Klauseln ziehen Sie bitte Ihr Notariat oder eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt hinzu.

Zeitlicher Rahmen

Wie lange der Weg zur eigenen Wohnung dauert

Zwischen dem ersten Exposé und dem Termin im Notariat liegen bei unseren Objekten meist vier bis sechs Wochen. Die Übergabe folgt, sobald der Kaufpreis gezahlt ist.

  1. 1
    Woche 1

    Exposé anfordern und prüfen

    Sie fordern die Unterlagen an, lesen sie in Ruhe und klären erste Fragen mit uns oder mit Ihrer Bank.

  2. 2
    Woche 1 bis 2

    Gruppenbesichtigung

    Der gemeinsame Termin am Objekt, rund 45 Minuten, mit den Unterlagen vor Ort.

  3. 3
    Woche 2 bis 4

    Zeit für das qualifizierte Gebot

    Zwei Wochen für Ihr Gebot über das Portal, inklusive Finanzierungsnachweis. Danach die Rückmeldung an alle Interessenten.

  4. 4
    Woche 4 bis 6

    Vertragsentwurf und Beurkundung

    Das Notariat erstellt den Entwurf, Sie prüfen ihn während der gesetzlichen Frist, anschließend folgt der Termin zur Beurkundung.

  5. 5
    Danach

    Kaufpreiszahlung und Übergabe

    Die Zahlung wird meist wenige Wochen nach dem Notartermin fällig. Mit der Übergabe erhalten Sie Protokoll, Zählerstände und Schlüssel.

Diese Angaben sind Erfahrungswerte aus unseren Objekten. Den Takt geben vor allem Ihre Finanzierung und die Terminlage im Notariat vor. Beides behalten wir während des gesamten Ablaufs im Blick und melden uns bei Ihnen, sobald sich etwas verschiebt.

Wenn Sie finanzieren

Womit Sie neben dem Kaufpreis rechnen

Viele Käufer finanzieren über ihre Hausbank, andere nutzen Finanzierungspartner aus der Region, die wir auf Wunsch vermitteln. Für die Objektprüfung stellen wir das Unterlagenpaket in der Form bereit, die Banken dafür anfordern.

6,5 Prozent

Grunderwerbsteuer

Nordrhein-Westfalen erhebt 6,5 Prozent des beurkundeten Kaufpreises. Das Notariat zeigt den Vertrag beim Finanzamt an, das Ihnen den Bescheid zusendet. Nach der Zahlung folgt die Unbedenklichkeitsbescheinigung für das Grundbuchamt.

rund 2 Prozent

Notar und Grundbuch

Die Gebühren richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz und sind bundesweit einheitlich. Enthalten sind Beurkundung, Auflassungsvormerkung, Vollzug sowie die Umschreibung im Grundbuch auf Ihren Namen.

einige hundert Euro

Grundschuld bei Finanzierung

Finanzieren Sie über eine Bank, kommen Bestellung und Eintragung der Grundschuld hinzu. Die Höhe richtet sich nach dem eingetragenen Betrag und bewegt sich üblicherweise im Bereich einiger hundert Euro.

Eigenmittel für die Nebenkosten

Grunderwerbsteuer, Notar und Grundbuch summieren sich in Nordrhein-Westfalen auf rund achteinhalb Prozent des Kaufpreises. Diese Posten planen Sie am besten aus eigenen Mitteln ein, weil Banken üblicherweise den Kaufpreis selbst finanzieren. Wie viel das bei einer konkreten Wohnung bedeutet, rechnen wir Ihnen im Exposé vor.

Beitrag zu den Kaufnebenkosten lesen

Beratung an der richtigen Stelle

Welche Finanzierung zu Ihnen passt und wie sich der Kauf steuerlich auswirkt, klären Sie mit Ihrer Bank sowie mit Ihrer Steuerberatung. Von uns kommen die Zahlen und Unterlagen zum Objekt, vollständig und in der Form, in der beide Seiten damit weiterarbeiten können. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zu Finanzierungspartnern aus der Region her.